Lösungen für Freundes- und Familienkreis-Berater

Unsere Lösungen für Freundes- und Familienkreisberater bei IBKR bieten eine einfache Möglichkeit, die Kontoverwaltung, den Handel und das Reporting für mehrere Konten in einem einzigen Masterkonto zu vereinen, wodurch angehenden Beratern der erste Schritt erleichtert wird und sie ihre Geschäftstätigkeit ausweiten können.

Konto eröffnen

Verwalten Sie bis zu 15 Konten verschiedener Art unter einem Login, zum Beispiel: Einzelkunden-, Gemeinschafts-, Trust-, IRA- und UGMA/UTMA-Konten sowie Konten für Kapitalgesellschaften (Corporations), Partnerschaftsgesellschaften, haftungsbeschränkte Gesellschaften und Gesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit.





Kontostruktur für Freundes- und Familienkreisberater

Ein Masterkonto, das mit Kundenkonten natürlicher Personen verbunden ist.

  • Das Masterkonto dient zur Gebühreneinnahme und zur Allokation von Transaktionen.1
  • Der Berater kann ein Kundenkonto für seine eigenen Trading-Aktivitäten eröffnen.
Kontoinformationen 1

IB-Konten für Freundes- und Familienkreisberater können nur von Finanzberatern eröffnet werden, die von der Registrierungspflicht freigestellt sind. Grundsätzlich sehen die meisten Rechtsordnungen vor, dass ein Berater, der von der Registrierungspflicht befreit werden möchte, nicht mehr als 15 Kunden betreuen darf. Die Registrierungsanforderungen können jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung abweichen. Beispielsweise müssen sich Berater, die in den Vereinigten Staaten ansässig sind, entweder nach nationalem oder nach einzelstaatlichem Recht registrieren, wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. hinsichtlich ihres verwalteten Gesamtvermögens, ihrer Anzahl an Kunden, dem Erhalt von Vergütung, etc.).

Berater, deren Registrierung als Anlageberater („Registered Independent Advisor“, kurz RIA) noch aussteht, können ein Freundes- und Familienkreiskonto eröffnen und bei Abschluss des Registrierungsprozesses ein Upgrade auf ein RIA-Konto durchführen. Hierzu müssen lediglich die entsprechenden Informationen zu Ihrer Registrierung für Wertpapiere und/oder Rohstoffe auf der Seite „Beraterqualifikationen“ in der Kontoverwaltung eingegeben werden.

Der Kunde muss zur Eröffnung eines Marginkontos mindestens 21 Jahre alt und zur Eröffnung eines Cash-Kontos mindestens 18 Jahre alt sein.

Ein UGMA/UTMA-Konto richtet sich an den Verwahrer des Vermögens eines/einer Minderjährigen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten. Dieses Konto ist nur als Cash-Konto verfügbar. Der Mindesteinzahlungsbetrag liegt bei 3000 US-Dollar oder einem äquivalenten Wert in einer anderen Währung und es gelten die Vorgaben zu monatlichen Mindestumsatzgebühren für Kunden bis 25 Jahre. Ein UGMA/UTMA-Konto ist ein Einzelkonto mit einem Standardbenutzer (dem Verwahrer). Zusätzlich können bis zu fünf bevollmächtigte Benutzer hinzugefügt werden. Der/die Minderjährige, für den/die das Konto eröffnet wird, muss in den Vereinigten Staaten wohnhaft sein und die US-Staatsbürgerschaft führen.

Bitte beachten Sie, dass monatliche Umsatzgebühren sowie andere Mindestgebühren zur Anwendung kommen können.


Informationen dazu, ob Ihr Konto durch die SIPC geschützt ist, erhalten Sie unter www.sipc.org oder per telefonischer Anfrage bei der SIPC unter 001-202-371-8300.

Offenlegungen
  1. Dies steht nicht für Kunden von Interactive Brokers Hong Kong Ltd zur Verfügung.